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Richter warnt vor Nutzung illegaler Videostreams

28.12.2011

Ein Richter am Leipziger Amtsgericht hat im Verfahren um die Seite kino.to, die illegale Streams geschützter Medien angeboten hatte, auch die vermeintliche Grauzone bei Stream-Angeboten behandelt. Die Nutzung solcher Angebote sei »dem Grunde nach« in Deutschland strafbar.

Dass viele Deutsche das nutzen illegaler Medienstream-Angebote diverser Internetseiten immer noch als Kavaliersdelikt abtun und sich in einer oft beschworenen rechtlichen Grauzone sicher fühlen, könnte schon bald ein Ende haben. Zumindest, wenn es nach Richter Mathias Winderlich geht. Im Rahmen der Verhandlung um die geschlossene Stream-Seite kino.to stellte er jetzt klar, dass sich auch die Nutzer solcher Angebote im eigentlichen Sinne strafbar machen. Selbst wenn die geschützten Inhalte bei diesem Verfahren nur kurz zwischengespeichert uns somit verfielfältigt würden, verstoße man damit »dem Grunde nach« gegen das Urheberrecht. Wird diese Auslegung von weiteren Gerichten bestätigt und eine Verfolgung gewünscht, beispielsweise über eine neuen Vorratsdatenspeicherung, könnte es eng werden für viele Internet-Filmfans in Deutschland.

Denn wie spätestens der Fall um kino.to zeigt, werden solche Angebote im Internet aus Deutschland täglich millionenfach genützt (siehe auch: Die Download-Charts der Raubkopierer). Für viele Netzbürger ist es heute genauso selbstverständlich wie Fernsehen, sich für den gemütlichen Heimkinoabend einfach aus dem reichhaltigen Angebot mit den jeweils neuesten Serien und Filmen im Netz zu bedienen. Ein millionenfacher Urheberrechtsverstoß, nicht nur nach der Ansicht Winderlichs, eine Lapalie oder kostenlose Vorschau in der nicht zu kontrollierenden Netzwelt für viele andere. Andererseits macht es neben der Technik gerade diese immense Zahl an Vergehen schwierig, dem überhaupt noch Herr zu werden. Jedenfalls herrscht einiger Bedarf an Klärung: Verbot, Duldung oder auch eine feste Abgabe der Endkunden über die Provider stehen derzeit als mögliche Lösungen im politischen und rechtlichen Raum.

Auch in anderen Ländern hat man sich dieses komplexen Problems der illegalen Streams bereits angenommen. So wurde beispielsweise in den Niederlanden ein Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Nutzung solcher Streams direkt als illegaler Download unter Strafe gestellt werden sollte. Allerdings verweigerte das Parlament die Ratifizierung. Da zwischen Anbieter, Provider und Kunde meist einige Staatsgrenzen überschritten werden, bleibt es somit das effektivste, sich weiterhin auf die Angebote selbst zu konzentrieren, die in fast jedem Land illegal sind. Die Hintermänner von kino.to wurden für die Verbreitung des Materials inzwischen mit teils mehrjährigen Haftstrafen bedacht und mussten ihre Seite trotz Gegenwehr schließen. Dafür übernehmen jetzt allerdings zahlreiche neue Angebote die treuen Kunden.

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